Änderungmeldungen der Matrix 5.2

Der Zeitraum, um Feedbacks zur Betaphase der Version 5.2 (V0.84/0.85) abzugeben, endete am 30. Juni 2026.
Sie können weiterhin Meldungen abgeben, diese werden zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

  1. Öffnen des Audit-Tools: https://audit.econgood.org/und anmelden (Login) ➡ Anfrage ➡ Klicken auf “Changemanagement Einträge zur Version Matrix 5.2 V0.8x) direkter Link:Änderungsmeldung
  2. Bitte überprüfen Sie in der Tabelle, ob der Vorschlag schon eingebracht wurde. Dies kann passieren vor allem, wenn es sich um objektive Fehler handelt wie falsche Formel, Orthographiefehler oder so.
    Falls nicht, bitte auf den Link “Neue Changemeldung erfassen” klicken (oben links über der Tabelle)
  3. Bitte das Formular ausfüllen:
    – Mit * markierte Felder sind Pflicht.
    – Je präziser der Verbesserungsvorschlag eingeordnet werden kann, desto einfacher und schneller kann das MDT den Punkt bearbeiten.
    – Einige Felder enthalten eine Drop-down-Liste zum Einfachen ausfüllen.
    – Dann kommen Textfelder in denen das Anliegen detailliert werden kann. Bitte achten Sie darauf das Problem genau zu beschreiben, was verbessert werden kann/soll/muss/darf und bringen Sie bitte auch einen Verbesserungsvorschlag ein.
  4. Unten links den Knopf “Senden” drücken. Das MDT erhält die Rückmeldung und wird sie bearbeiten. Sie werden per Email benachrichtigt wenn die Änderung übernommen wurde oder wir treten in Kontakt falls es Nachfragen gibt.

Neue Changemeldung erfassen
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Bearbeitung / Neuerfassung Change Meldung

ChangeManagement

Bevor Sie in diesem Formular einen Änderungswunsch absenden, überprüfen Sie bitte anhand der unteren Liste, ob bereits eine ähnliche Änderungsmeldung existiert, um Doppelarbeit in der Analyse zu vermeiden.

Wenn es noch keinen Eintrag gibt, erfassen Sie bitte einen neuen Eintrag.

Wählen Sie dazu bitte den Punkt im Arbeitsbuch, der aus Ihrer Sicht geändert werden soll, möglichst genau aus.

Benutzen Sie dazu zuerst die Auswahl des Themenabschnittes.

Welche Änderung möchten Sie einbringen?

In diesem Abschnitt bitte auswählen, welches Element des Arbeitsbuches genau geändert werden soll.

...

Arbeitsbuchtexte

Arbeitsbuch Texte/Erläuterungen ändern.
Diese Option wählen, um beschreibenden Text, Einleitungsfragen, Erläuterungen zu ändern.
Texte des Arbeitsbuches ändern

konkrete Berichtsfrage

Diese Option wählen, um eine bestimmte Berichtsfrage zu verändern.
Berichtsfragen verändern

Konkreten Indikator

Diese Option wählen, um einen bestimmten Verifikationsindikator zu verändern.
Indikator verändern

Text einer Bewertungsstufe

Diese Option wählen um, eine bestimmte Bewertungsstufe zu verändern.
Bewertungsstufe ändern

Abschnitt

Weitere Bearbeitung per Jira nötig (Ja/Nein)
Wenn hier ein Ja angekreuzt wird, dann wird ein entsprechender Jira Case angelegt. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann zunächst innerhalb des Jira Workflows.
Eventuell die Jira CaseID und ein eEintragedatum aus Jira in Formidable zurückscreiben.
Übernahme abgeschlossen (Ja/Nein)

Die jüngsten 10 Einträge

Status des Eintrags: 305387, CH-M5.2-381, JiraID:

Wer (Email, Verfasser der Änderungsanforderung)claudia.schleicher@econgood.org
Wann (Datum der Änderungsanforderung)5. Juli 2026
Welche Änderung möchten Sie einbringen?Arbeitsbuchtexte
ThemenabschnittM5.2 Full Balance: B4.2
ausgewähltes ThemaB4.2
Nachschlagen Matrix dyn(ID)261758
Kurzbeschreibung des ProblemsAktuell sind die Texte und Anforderungen dieses Matrixfelds stark von einer Verpflichtung zu Miteigentümerschaft geprägt. Ich vermute, dies basiert auf der Grundannahme, dass dazu die Beharrungskräfte der Eigentümer, deren privilegierte Rechte sich ja auch in unseren Rechtsstrukturen wiederfinden, überwunden werden müssen.

Von langjährig inhabergeführten Unternehmen erhalten wir aber immer wieder die Rückmeldung, dass sie durchaus zum Teilen von Miteigentum bereit wären, aber dass die entsprechenden Personen das damit auch verbundene Risiko nicht zu tragen bereit sind und daher lieber bei tauschbasierten Arbeits-/Liefer-/Fremdkapital-Verhältnissen bleiben. Zugleich fühlen sich solche Unternehmer*innen oft nicht darin gewertschätzt, dass sie im Gegensatz zu ihren Berührungsgruppen langjährig das Risiko getragen und dafür auch tw. Einbussen hingenommen haben und immer noch tun.
Schließlich weiß ich aus etlichen meiner Kunden-Unternehmen, dass tatsächlich z.B. die Mitarbeitenden zwar bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, aber tatsächlich ihre Einkommens- und Vermögenslage - auch in Verantwortung für ihre Familien - es nicht zulässt, zusätzliche finanzielle Risiken für ein Unternehmen zu schultern und Eigentum an einem Unternehmen zu erwerben. Ähnlich verhält es sich oft bei Lieferant*innen.

Schließlich müssen wir uns bewusst machen, dass die klare Zuweisung der Entscheidungsverantwortung an die Eigentümer:innen durch unsere Gesetze auch Vorteile hat: Entscheidungen können dadurch viel einfacher und effizienter getroffen und umgesetzt werden. Gerade in Krisensituationen ist das von Vorteil. Gemeinschaftsbasierte Entscheidungen hingegen erfordern deutlich mehr Zeit, mehr Aufwand, erfordern Entscheidungsverfahren, in denen wir / die Wirtschaft heutzutage noch recht ungeübt ist und einen Kulturwandel weg von hierarchischen hin zu gemeinschaftsorientiertem Denken und Handeln. Das braucht Zeit und ist einfach heute noch weitgehend nicht gegeben.

Ich bin zugleich durchaus Verfechterin dafür, dass gemeinschaftsbasiertes Wirtschaften auch in vielerlei, auch finanzieller Hinsicht viele Vorteile bringt. Doch etablierte Unternehmen kommen eben aus einer (Rechts-) Historie, in der das nicht vorgesehen war und entsprechend sind auch die Denk- und organisationalen Strukturen aller Beteiligten, die zu ändern wir nicht über's Knie brechen können.

Darum schlage ich vor, diesen Aspekt und alle Texte und Fragen darauf auszurichten, dass Unternehmen MÖGLICHKEITEN einrichten bzw. vorhalten, damit WILLIGE Berührungsgruppenmitglieder sich auch als Eigentümer:innen beteiligen KÖNNEN und dass Unternehmen dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Berührungsgruppenmitglieder dazu zu ERMUNTERN und IN DIE LAGE ZU VERSETZEN und bei den Bewertungsstufen auch darauf abzuheben, wie stark die Berührungsgruppen sich dazu bereitfinden, sich auf Miteigentümerschaft einzulassen.
konkreter Vorschlag, wie es nach der Änderung aussehen könnte.Darum schlage ich vor, diesen Aspekt und alle Texte und Fragen darauf auszurichten, dass Unternehmen MÖGLICHKEITEN einrichten bzw. vorhalten, damit WILLIGE Berührungsgruppenmitglieder sich auch als Eigentümer:innen beteiligen KÖNNEN und dass Unternehmen dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Berührungsgruppenmitglieder dazu zu ERMUNTERN und IN DIE LAGE ZU VERSETZEN und bei den Bewertungsstufen auch darauf abzuheben, wie stark die Berührungsgruppen sich dazu bereitfinden, sich auf Miteigentümerschaft einzulassen.
Gerne beteilige ich mich an der (ggf. Um-) Formulierung passender Texte, Fragen, Indikatoren, Bewertungsstufen.

Der Einleitungstext könnte z.B. so aussehen:
"Die Gemeinwohl-Ökonomie verfolgt ausdrücklich das Ziel, alle Personen einer Berührungsgruppe, die aktiv an der Wertschöpfung einer Organisation beteiligt sind, nicht nur in operative, sondern auch in strategische (hier insbesondere finanzielle) Entscheidungen einzubeziehen und ihnen einen Anteil an der geschaffenen Wertschöpfung entsprechend ihrem Beitrag zu gewähren.
In den meisten bestehenden Organisationen fallen diese Rechte automatisch den Eigentümer:innen zu. Aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie ist es jedoch sinnvoll, aktiv an der Wertschöpfung beteiligte Personen der Berührungsgruppen die Möglichkeit einzuräumen, sie dazu zu ermuntern und in die Lage zu versetzen, Miteigentum zu erwerben und unmittelbar als Eigentümer:innen an der Wertschöpfung und Mitgestaltung des Unternehmens zu partizipieren.
Die Einräumung einer Möglichkeit zur Miteigentümerschaft fördert das Engagement und Verantwortungsbewusstsein von Berührungsgruppenmitgliedern für die gesamte Organisation, honoriert Engagement und ermutigt auch Eigentümer*innen, bei strategischen Entscheidungen die legitimen Anliegen der anderen Berührungsgruppen angemessen und gleichwürdig einfließen zu lassen. Zugleich erhöht Miteigentümerschaft verschiedener Berührungsgruppen die Wahrscheinlichkeit einer gleichwürdigen Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven auf die Organisation.
Eine solche gemeinschaftsbasierte Eigentümerschaft steigert zugleich die Anforderungen, um effiziente Entscheidungen bei diversen Interessenlagen zu treffen. Auch dafür sollte eine Organisation zielführende Strukturen, passende Entscheidungsprozeduren und eine unterstützende Kultur schaffen und die nötigen Zeitressourcen einplanen."
Change IDCH-M5.2-381
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11.07.2026, 17:57