Aktuelles aus dem AK Audit
Kategorie: Aktuelles
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Inwiefern stellt sich die Gemeinwohl-Ökonomie auf die neuen EU-Anforderungen ein?Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU 2024/825) gelten ab dem 27. September 2026 in der gesamten Europäischen Union neue Mindeststandards für die Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsaussagen und die Verwendung entsprechender Zertifikate an diese Anforderungen anpassen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Die neuen Regelungen schaffen mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit und tragen dazu bei, Greenwashing zu verhindern. Zusätzlich tritt am 2. Juni 2026 die ESG-Rating-Verordnung (EU 2024/3005) in Kraft. Sie betrifft differenzierte Bewertungssysteme wie das Punktesystem der Gemeinwohl-Bilanz und bringt weitere regulatorische Anforderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund haben die Auditor:innen und Berater:innen der GWÖ eine Stellungnahme zur aktuellen europäischen ESG-Gesetzgebung erarbeitet. Diese erläutert die wesentlichen gesetzlichen Änderungen, beschreibt die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gemeinwohl-Bilanz und informiert über die Maßnahmen, die die GWÖ derzeit umsetzt. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auslegung laufend weiterentwickeln, wird das Dokument regelmäßig aktualisiert und fortlaufend ergänzt. Unterhalb der Stellungnahme finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Gemeinwohl-Bilanz. Die wichtigsten Punkte in Kürze:
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Wird es auch nach dem 27.09.2026 GWÖ Audits geben?Ja, es wird mit Sicherheit GWÖ Zertifikate geben, aber der Prozess wir ein anderer sein, die Organisation im Hintergrund wird eine andere sein, viele handelnde Personen werden auch weiterhin aktiv sein. Den aktuellen Stand können sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen. |
Wie kann ich mich informieren, gibt es Online-Infosessions zu den relevanten Themen? An wen kann ich mich wenden?Ja, es gibt Informationsveranstaltung zur Beantwortung offener Fragen. Die nächsten Termine dazu sind: Freitag, 19. Juni von 10:30h – 11:30h, Zoom-Link: https://us02web.zoom.us/j/83569906386?pwd=0mvJP1S6S1bL7iNb4E7tNcCvGeyA1i.1 Freitag, 26. Juni von 10:30h – 11:30h, Zoom-Link: https://us02web.zoom.us/j/83569906386?pwd=0mvJP1S6S1bL7iNb4E7tNcCvGeyA1i.1
Unabhängig davon können Sie sich gerne an eine(n) Auditor:in Ihres Vertrauens wenden oder Sie kontaktieren uns per Mail an audit@econgood.org. |
Hier der Link zum Herunterladen der aktuellen Infos.
GWOe_EmpCo_Stellungnahme_EmpCo_04.06.2026Kategorie: EmpCo
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Was ist die EmpCo-Richtlinie und warum betrifft sie mein Unternehmen?Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher:innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen soll. Sie stellt neue Anforderungen an die Kommunikation von Nachhaltigkeit sowie an Labels, Gütesiegel und Zertifikate. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die öffentlich über ihre Nachhaltigkeitsleistungen kommunizieren – etwa auf Websites, in Broschüren, Berichten oder sozialen Medien. Auch viele B2B-Unternehmen fallen darunter, wenn ihre Kommunikation öffentlich zugänglich ist. |
Muss ich als GWÖ-Unternehmen jetzt sofort etwas tun?Wir empfehlen jedoch bereits jetzt:
Die GWÖ arbeitet derzeit intensiv an Lösungen für Unternehmen und Auditsystem. |
Darf ich meinen Gemeinwohl-Bericht weiterhin veröffentlichen?Grundsätzlich ja. Allerdings gelten öffentliche GWÖ-Berichte als Teil der Unternehmenskommunikation. Deshalb sollten die darin enthaltenen Nachhaltigkeitsaussagen den Anforderungen der EmpCo entsprechen. Die Verantwortung dafür liegt beim jeweiligen Unternehmen. Die GWÖ wird künftig Hilfestellungen und Empfehlungen zur Verfügung stellen, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
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Muss mein Gemeinwohl-Bericht vollständig EmpCo-konform sein?Wenn der Bericht öffentlich zugänglich ist, sollten alle darin enthaltenen Nachhaltigkeitsaussagen den Anforderungen der EmpCo entsprechen. Besonders kritisch können sehr allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „sozial verantwortlich“ sein, wenn sie nicht ausreichend konkretisiert und belegt werden. Die GWÖ arbeitet daran, Unternehmen künftig bei einer EmpCo-konformen Formulierung ihrer Berichte zu unterstützen. |
Darf ich weiterhin mit meiner Gemeinwohl-Bilanz werben?Ja. Die Gemeinwohl-Bilanz bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens. Wichtig ist jedoch, dass Aussagen sachlich, nachvollziehbar und belegbar formuliert werden. Die EmpCo verbietet nicht die Kommunikation über Nachhaltigkeit, sondern irreführende oder nicht ausreichend belegte Aussagen. |
Was passiert mit meinem bestehenden GWÖ-Zertifikat?Nach aktueller Einschätzung dürfen bestehende GWÖ-Zertifikate ab dem 27. September 2026 nicht mehr für Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, sofern sie nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft oder neu ausgestellt wurden. Die GWÖ arbeitet derzeit gemeinsam mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle an einer Lösung, um bestehende Zertifikate nachträglich überprüfen zu lassen. Ziel ist es, Unternehmen eine möglichst einfache Anschlusslösung anzubieten. Ob diese rechtzeitig verfügbar sein wird, kann derzeit noch nicht verbindlich zugesichert werden. |
Verliert mein Zertifikat am 27. September 2026 automatisch seine Gültigkeit?Gegenüber der GWÖ bleibt die zugrunde liegende Bilanzierung selbstverständlich bestehen. Für die Nutzung in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit gelten jedoch ab dem 27. September 2026 neue rechtliche Anforderungen. Deshalb wird derzeit an einer Lösung gearbeitet, die eine weitere Nutzung bestehender Zertifikate ermöglichen soll. |
Was passiert mit laufenden Audits?Für laufende Audits werden gemeinsam mit dem Unternehmen individuelle Lösungen vereinbart. Aktuell kommen vier Möglichkeiten in Betracht:
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den Zielen und Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens ab. |
Werden künftig weiterhin externe GWÖ-Audits möglich sein?Ja. Die Auditor:innen haben bereits eine konkrete Lösung beschlossen und arbeiten derzeit an deren Umsetzung. Künftig sollen Audits unter anderem durch folgende Maßnahmen EmpCo-konform ausgestaltet werden:
Das Ziel ist, dass Unternehmen auch künftig ein rechtssicher nutzbares Zertifikat erhalten können. |
Darf ich das GWÖ-Label weiterhin verwenden?Derzeit wird geprüft, ob und in welcher Form das bisherige GWÖ-Label künftig genutzt werden kann. Besonders wichtig ist dabei, dass das Label kein Produktzertifikat darstellt. Es bezieht sich auf das Unternehmen als Ganzes und nicht auf einzelne Produkte oder Dienstleistungen. Für die Zeit nach dem 27. September 2026 kann aktuell noch keine verbindliche Zusage zur weiteren Verwendung des bisherigen Labels gegeben werden. |
Darf ich das GWÖ-Label auf Produkten oder Produktverpackungen verwenden?Hier ist besondere Vorsicht geboten. Da die GWÖ keine Produktprüfung durchführt, darf nicht der Eindruck entstehen, ein einzelnes Produkt sei zertifiziert oder geprüft worden. Unternehmen sollten daher ihre bisherige Verwendung des GWÖ-Labels kritisch überprüfen. |
Was passiert mit Peer-Evaluierungen?Die Peer-Evaluierung bleibt als Lern- und Entwicklungsformat bestehen. Das bisherige Peer-Zertifikat soll jedoch künftig nicht mehr für die externe Kommunikation genutzt werden können. Stattdessen ist ein internes Ergebnisdokument vorgesehen. Zusätzlich wird geprüft, ob Teilnahmebestätigungen für den Peer-Prozess ausgestellt werden können. |
Wer trägt die Verantwortung für eine EmpCo-konforme Kommunikation?Die Verantwortung liegt immer beim kommunizierenden Unternehmen. Auditor:innen und Berater:innen können Hinweise geben und unterstützen, die rechtliche Verantwortung für die konkrete Kommunikation verbleibt jedoch beim Unternehmen selbst. |
Wird die GWÖ Unternehmen künftig unterstützen?Ja. Geplant sind unter anderem:
Damit sollen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt werden. |
Bedeutet die EmpCo das Ende der Gemeinwohl-Bilanz?Nein. Die Gemeinwohl-Bilanz, die Gemeinwohl-Matrix und die Arbeit mit den GWÖ-Werten bleiben unverändert zentrale Bestandteile des GWÖ-Ansatzes. Die aktuellen Anpassungen betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zertifikate, Labels und öffentliche Nachhaltigkeitskommunikation. Die GWÖ sieht in der EmpCo sogar eine Bestätigung ihres langjährigen Anliegens nach mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. |
Was empfehlen die Auditor:innen Unternehmen aktuell?
Die GWÖ arbeitet intensiv daran, Unternehmen rechtzeitig vor dem 27. September 2026 praktikable und rechtssichere Lösungen anzubieten. |
Hat die GWÖ die Entwicklung verschlafen?Nein. Die EmpCo ist ein völlig neuer europäischer Rechtsrahmen, dessen konkrete Auswirkungen auf Nachhaltigkeitslabels und Zertifizierungssysteme erst nach und nach sichtbar wurden. Die GWÖ begrüßt die Zielsetzung der Richtlinie ausdrücklich, weil sie zentrale Forderungen der Bewegung aufgreift: mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Gleichzeitig müssen bestehende Systeme nun an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Dies betrifft nicht nur die GWÖ, sondern zahlreiche Nachhaltigkeitslabels und Zertifizierungssysteme in Europa. |
Warum können die Auditor:innen nicht garantieren, dass zum 27. September 2026 bereits eine endgültige Lösung vorliegt?Die Umsetzung hängt nicht allein von den GWÖ-Auditor:innen ab. Für die geplante Lösung müssen unter anderem rechtliche, organisatorische und technische Voraussetzungen geschaffen sowie Prozesse mit einer staatlich akkreditierten Zertifizierungsstelle abgestimmt werden. Die Vorarbeiten sind weit fortgeschritten. Dennoch wäre es unseriös, heute bereits verbindliche Zusagen zu machen, bevor alle erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen sind. |
Ist die Gemeinwohl-Bilanzierung künftig nur noch für interne Zwecke nutzbar?Nein. Das Ziel der GWÖ ist ausdrücklich, auch künftig eine öffentlich nutzbare und rechtssichere Form der Zertifizierung anzubieten. Die aktuellen Anpassungen betreffen die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Zertifikate und Labels. Die Gemeinwohl-Bilanz als Instrument zur Bewertung und Weiterentwicklung von Organisationen bleibt erhalten. |
Bedeutet die EmpCo, dass Unternehmen künftig nicht mehr über Nachhaltigkeit sprechen dürfen?Ganz im Gegenteil. Die EmpCo soll Nachhaltigkeitskommunikation nicht verhindern, sondern glaubwürdiger machen. Unternehmen können weiterhin über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten. Aussagen müssen künftig lediglich konkreter, nachvollziehbarer und belegbarer sein. Die Richtlinie richtet sich gegen Greenwashing, nicht gegen Nachhaltigkeitskommunikation. |
Kann ich mich darauf verlassen, dass mein GWÖ-Bericht automatisch EmpCo-konform ist?Nein. Auch wenn die GWÖ ihre Berichts- und Auditprozesse weiterentwickelt, bleibt die Verantwortung für die konkrete Unternehmenskommunikation beim Unternehmen selbst. Die GWÖ wird Hilfestellungen, Leitfäden und Empfehlungen bereitstellen. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann dadurch jedoch nicht ersetzt werden. |
Warum sieht die GWÖ in der EmpCo trotz aller Herausforderungen auch eine Chance?Die GWÖ fordert seit ihrer Gründung mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Die EmpCo verfolgt genau dieses Ziel: Verbraucher:innen sollen nachvollziehen können, worauf Nachhaltigkeitsaussagen beruhen und welche Nachweise dahinterstehen. Deshalb betrachtet die GWÖ die EmpCo nicht nur als regulatorische Herausforderung, sondern auch als Chance, hochwertige Nachhaltigkeitsleistungen künftig noch glaubwürdiger sichtbar zu machen. |
Kategorie: Generelles
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Was hat sich in den neuen AGB geändert?Die neuen AGB liegen seit Mitte Februar veröffentlicht vor. |
Kategorie: Audit
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Welche Unternehmen gelten als gemeinnützig für die Auditantragstellung?Für die Auditantragstellung gelten die Unternehmen/Organisationen als gemeinnützig, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden sind. Die Gemeinnützigkeit weisen Sie bitte nach, indem Sie nach der Auditanmeldung die Bestätigung des Finanzamts der Anerkennung der Gemeinnützigkeit an audit-admin-dach@econgood.org zumailen. |
Wie viel kostet das Audit?Wählen Sie auf der Audit-Anmeldeseite https://audit.econgood.org/ aus, in welcher Sprache und auf Basis welcher Matrixversion Sie Ihren Bericht erstellen wollen und auditieren lassen möchten (Matrix 5.0 -> Vollbilanz oder Kompaktbilanz; Matrix 5.1 -> Vollbilanz oder Kompaktbilanz). Dann werden Sie automatisch auf das Preis-Berechnungsformular weitergeleitet. Tragen Sie dort die noch fehlenden Informationen ein. Wenn Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt haben, wird der Preis automatisch angezeigt. Der Preis ist netto und ohne Fahrt- und Übernachtungskosten für die/den Auditor:in. |
Wann bekomme ich die Rechnung für das Audit?Wenn das Auditgespräch stattgefunden hat, der Auditbericht erstellt worden ist und mit Ihnen einvernehmlich abgestimmt wurde, erhalten Sie zeitnah die Rechnung. |
Wir haben mehrere Unternehmen/Tochtergesellschaften. Bekommen alle Unternehmen das Testat?Das Unternehmen, das das Audit beantragt, wird auditiert und bekommt das Testat. Sollen mehrere Unternehmen/Tochtergesellschaften ebenfalls ein Testat erhalten, müssen auch diese einen Bericht erstellen und einen Auditantrag stellen. Sollten dann in den Berichten Teile 100% identisch sein, müssen diese nicht nochmals geprüft werden, so dass sich der Aufwand und damit auch der Preis für das Audit entsprechend reduzieren. |
Gibt es Preisnachlässe, z.B. für gemeinnützige Unternehmen?Es gibt für gemeinnützige Unternehmen einen Preisnachlass von 20 %. Die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen (s. Q&A Gemeinnützigkeit). Auch bei Erstellung eines Deltaberichts bei Wiederholungsaudits gibt es eine 20%-Reduktion auf den Audit-Normalpreis, wenn denn die Voraussetzungen für den Deltabericht gegeben sind (siehe Q&A Deltabericht). |
Was ist ein Deltabericht und welche Voraussetzungen gelten dafür?Beim Deltabericht nehmen Sie den Vorgängerbericht und ändern die Stellen im Bericht, wo es Neues zu berichten gibt, und markieren diese Änderungen farblich. Den alten Text löschen Sie. Ein Deltabericht erfordert |
Wo finde ich die aktuelle Berichtsvorlage und das Handbuch/Arbeitsbuch?Die aktuelle gültige Version finden Sie hier auf der Seite https://germany.econgood.org/tools/gemeinwohl-bilanz/ ganz unten. Dort gibt es ggf. auch einen link zu einer weiter gültigen Vorversion (ebenfalls ganz unten auf der Website). |
Wo finde ich die GWÖ-Berichte anderer Unternehmen und auch meines Unternehmens, wenn ich auditiert bin?Diese finden Sie hier: https://germany.econgood.org/tools/gemeinwohl-berichte/ |
Wo finde ich das Label?Das Label findet ein Unternehmen über seinen individuellen Zugang in den eigenen Firmenstammdaten. Hier ist eine kurze Beschreibung verlinkt. Kurzbeschreibung zur Pflege der Firmenstammdaten Entweder auf den individuellen Link ausführen, sich anmelden und dann wird man auf die Seite geführt. |
Kategorie: Peerevaluation
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Wie gehe ich mit einer 5.1 Peergroup um, was die Zertifikatsvorbereitung betrifft?Mit der Matrix 5.1 wurde der Excel Rechner abgelöst durch den eCalculator. |
Kategorie: Zertifikat
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An welcher Stelle soll das Testat in den Bericht eingefügt werden?In der Berichtsvorlage ist die Stelle entsprechend benannt. Die Stelle ist zwischen dem Anfangs-Teil “Allgemeine Informationen zum Unternehmen”, Unterpunkt “Das Unternehmen und Gemeinwohl” und dem Teil “A Lieferant:innen”. |
Kategorie: Bedienung
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Wie bediene ich dieses Fragen und Antworten Tool? (Videounterstützung)Die Handhabung dieses Q&A Ansatzes habe ich in diesem kleinen Video erläutert. Oder Ihr benutzt das Anfrageformular: https://audit.econgood.org/audit-anfrage/ oder als verdeckter Link: Anfrage wird auf einer neuen Seite geöffnet. |