Change Management Matrix 5.2
The deadline for submitting (V0.84/0.85) was June 30, 2026.
You can still submit reports; they will be considered at a later date.
- Opening the audit tool: https://audit.econgood.org/und Log in ➡ Request ➡ Click on “Change management entries for version Matrix 5.2 V0.8) Direct link: Change notification
- Please check the table to see if the suggestion has already been submitted. This can happen especially if it concerns objective errors such as incorrect formulas, spelling mistakes, or similar.
If not, please click on the link “Create new change notification” (top left above the table). - Please fill out the form:
– Fields marked with * are mandatory.
– The more precisely the suggested improvement can be classified, the easier and faster the MDT can process the issue.
– Some fields contain a drop-down list for easy completion.
– Then there are text fields where the issue can be described in detail. Please make sure to describe the problem in detail, what can/should/must/may be improved, and please also include a suggestion for improvement. - Press the “Send” button at the bottom left. The MDT will receive the feedback and process it. You will be notified by email when the change has been implemented, or we will contact you if we have any questions.
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Status des Eintrags: 305358, CH-M5.2-356, JiraID:
| Who (author of the change request) | claudia.schleicher@econgood.org |
|---|---|
| When (date of the change request) | 4. July 2026 |
| What change would you like to propose? | Arbeitsbuchtexte |
| Section | M5.2 Full Balance: INT2.B |
| Selected Topic | INT2.B |
| Look up matrix dyn(ID) | 261758 |
| What change is required (brief description) | Es fehlt in der Definition eine Beschreibung, woran sich festmacht, wer ein Eigentümer und wer ein Finanzpartner ist. Der Unterschied liegt darin, ob Eigen- oder Fremdkapital eingebracht wurde, was das gesamte Verhältnis zur Organisation prägt. Eine saubere Abgrenzung bzw. Definition schafft daher viel Klarheit und zeigt auch, dass die GWÖ und ihre Berater*innen auch klassische BWL können, was Bilanzen und Jahresabschlüsse angeht. 🙂 Ich würde auch gerne endlich einmal die Abgrenzung zwischen Finanzpartner:innen als Fremdkapitalgebende von denjenigen Finanzdienstleister:innen vornehmen, die NICHT Fremdkapital einbringen und daher auch nicht in die Berührungsgruppe B, sondern in die Berührungsgruppe A gehören. |
| What specific change is proposed (detailed description) | Ergänzung eines ersten Paragraphen in diesem Abschnitt, wie z.B. (angelehnt an Quelle: https://www.derdualstudent.de/unterschied-eigenkapital-fremdkapital.html) "Eigentümer:innen sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die Eigenkapital in eine Organisation eingebracht haben und daher in einem Beteiligungsverhältnis zur Organisation stehen. Einlagen erfolgen grundsätzlich zeitlich unbefristet, können teilweise aber zeitnah gekündigt werden. Eigentümer:innen haften je nach Rechtsform entweder mit ihrem gesamten Privatvermögen, mindestens jedoch mit ihren Einlagen. Im Gegenzug werden Eigentümer:innen anteilig am Gewinn und Verlust beteiligt und können Entnahmen oder weitere Einlagen tätigen. Sie sind grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt. Typischerweise sind Eigentümer:innen aufgrund der persönlichen Verbundenheit am Erhalt und einer positiven Entwicklung des Unternehmens interessiert. Finanzpartner:innen sind hingegen diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die Fremdkapital in eine Organisation eingebracht haben. Die Organisation steht daher in einem schuldrechtlichen Verhältnis zu ihren Finanzpartner*innen. Als Fremdkapitalgeber haften sie nicht und haben z.B. im Insolvenzfall Ansprüche gegen die Organisation. Als Entgelt für die Bereitstellung des Fremdkapitals erhalten sie Zinsen, die von der Organisation als Aufwand ertrags- und steuermindernd geltend gemacht werden können. Grundsätzlich haben sie keine Mitbestimmungsrechte in der Organisatoin; bei substanziellen Fremdkapitalsummen können jedoch schon bei der Vergabeprüfung und darüber hinaus mitbestimmungsähnliche Rechte ausgeübt werden mit der Maßgabe, Finanzrisiken zu minimieren. Typischerweise ist Fremdkapital befristet. Das primäre Augenmerk von Finanzpartner:innen liegt daher auf der Sicherung der Rückzahlung und Rendite ihres Kapitals. Abzugrenzen von Finanzpartnern:innen sind solche Finanzdienstleister:innen, die ausschließlich finanzielle Dienstleistungen für die Organisation erbringen wie z.B. die Kontenführung oder Versicherungsleistungen, aber selbst kein Fremdkapital bereitstellen. Diese sind zur Berührungsgruppe A zu zählen. Über Finanzinstitute, die sowohl Finanzdienstleistungen wie z.B. Kontoführung erbringen, als auch Fremdkapital wie z.B. in Gestalt eines Darlehens zur Verfügung stellen, sollten hingegen in der Berührungsgruppe B berichtet werden." |
| Change ID | CH-M5.2-356 |
| Entry | neu |
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11.07.2026, 20:57