Change Management Matrix 5.2
The deadline for submitting (V0.84/0.85) was June 30, 2026.
You can still submit reports; they will be considered at a later date.
- Opening the audit tool: https://audit.econgood.org/und Log in ➡ Request ➡ Click on “Change management entries for version Matrix 5.2 V0.8) Direct link: Change notification
- Please check the table to see if the suggestion has already been submitted. This can happen especially if it concerns objective errors such as incorrect formulas, spelling mistakes, or similar.
If not, please click on the link “Create new change notification” (top left above the table). - Please fill out the form:
– Fields marked with * are mandatory.
– The more precisely the suggested improvement can be classified, the easier and faster the MDT can process the issue.
– Some fields contain a drop-down list for easy completion.
– Then there are text fields where the issue can be described in detail. Please make sure to describe the problem in detail, what can/should/must/may be improved, and please also include a suggestion for improvement. - Press the “Send” button at the bottom left. The MDT will receive the feedback and process it. You will be notified by email when the change has been implemented, or we will contact you if we have any questions.
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Status des Eintrags: 305387, CH-M5.2-381, JiraID:
| Who (author of the change request) | claudia.schleicher@econgood.org |
|---|---|
| When (date of the change request) | 5. July 2026 |
| What change would you like to propose? | Arbeitsbuchtexte |
| Section | M5.2 Full Balance: B4.2 |
| Selected Topic | B4.2 |
| Look up matrix dyn(ID) | 261758 |
| What change is required (brief description) | Aktuell sind die Texte und Anforderungen dieses Matrixfelds stark von einer Verpflichtung zu Miteigentümerschaft geprägt. Ich vermute, dies basiert auf der Grundannahme, dass dazu die Beharrungskräfte der Eigentümer, deren privilegierte Rechte sich ja auch in unseren Rechtsstrukturen wiederfinden, überwunden werden müssen. Von langjährig inhabergeführten Unternehmen erhalten wir aber immer wieder die Rückmeldung, dass sie durchaus zum Teilen von Miteigentum bereit wären, aber dass die entsprechenden Personen das damit auch verbundene Risiko nicht zu tragen bereit sind und daher lieber bei tauschbasierten Arbeits-/Liefer-/Fremdkapital-Verhältnissen bleiben. Zugleich fühlen sich solche Unternehmer*innen oft nicht darin gewertschätzt, dass sie im Gegensatz zu ihren Berührungsgruppen langjährig das Risiko getragen und dafür auch tw. Einbussen hingenommen haben und immer noch tun. Schließlich weiß ich aus etlichen meiner Kunden-Unternehmen, dass tatsächlich z.B. die Mitarbeitenden zwar bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, aber tatsächlich ihre Einkommens- und Vermögenslage - auch in Verantwortung für ihre Familien - es nicht zulässt, zusätzliche finanzielle Risiken für ein Unternehmen zu schultern und Eigentum an einem Unternehmen zu erwerben. Ähnlich verhält es sich oft bei Lieferant*innen. Schließlich müssen wir uns bewusst machen, dass die klare Zuweisung der Entscheidungsverantwortung an die Eigentümer:innen durch unsere Gesetze auch Vorteile hat: Entscheidungen können dadurch viel einfacher und effizienter getroffen und umgesetzt werden. Gerade in Krisensituationen ist das von Vorteil. Gemeinschaftsbasierte Entscheidungen hingegen erfordern deutlich mehr Zeit, mehr Aufwand, erfordern Entscheidungsverfahren, in denen wir / die Wirtschaft heutzutage noch recht ungeübt ist und einen Kulturwandel weg von hierarchischen hin zu gemeinschaftsorientiertem Denken und Handeln. Das braucht Zeit und ist einfach heute noch weitgehend nicht gegeben. Ich bin zugleich durchaus Verfechterin dafür, dass gemeinschaftsbasiertes Wirtschaften auch in vielerlei, auch finanzieller Hinsicht viele Vorteile bringt. Doch etablierte Unternehmen kommen eben aus einer (Rechts-) Historie, in der das nicht vorgesehen war und entsprechend sind auch die Denk- und organisationalen Strukturen aller Beteiligten, die zu ändern wir nicht über's Knie brechen können. Darum schlage ich vor, diesen Aspekt und alle Texte und Fragen darauf auszurichten, dass Unternehmen MÖGLICHKEITEN einrichten bzw. vorhalten, damit WILLIGE Berührungsgruppenmitglieder sich auch als Eigentümer:innen beteiligen KÖNNEN und dass Unternehmen dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Berührungsgruppenmitglieder dazu zu ERMUNTERN und IN DIE LAGE ZU VERSETZEN und bei den Bewertungsstufen auch darauf abzuheben, wie stark die Berührungsgruppen sich dazu bereitfinden, sich auf Miteigentümerschaft einzulassen. |
| What specific change is proposed (detailed description) | Darum schlage ich vor, diesen Aspekt und alle Texte und Fragen darauf auszurichten, dass Unternehmen MÖGLICHKEITEN einrichten bzw. vorhalten, damit WILLIGE Berührungsgruppenmitglieder sich auch als Eigentümer:innen beteiligen KÖNNEN und dass Unternehmen dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Berührungsgruppenmitglieder dazu zu ERMUNTERN und IN DIE LAGE ZU VERSETZEN und bei den Bewertungsstufen auch darauf abzuheben, wie stark die Berührungsgruppen sich dazu bereitfinden, sich auf Miteigentümerschaft einzulassen. Gerne beteilige ich mich an der (ggf. Um-) Formulierung passender Texte, Fragen, Indikatoren, Bewertungsstufen. Der Einleitungstext könnte z.B. so aussehen: "Die Gemeinwohl-Ökonomie verfolgt ausdrücklich das Ziel, alle Personen einer Berührungsgruppe, die aktiv an der Wertschöpfung einer Organisation beteiligt sind, nicht nur in operative, sondern auch in strategische (hier insbesondere finanzielle) Entscheidungen einzubeziehen und ihnen einen Anteil an der geschaffenen Wertschöpfung entsprechend ihrem Beitrag zu gewähren. In den meisten bestehenden Organisationen fallen diese Rechte automatisch den Eigentümer:innen zu. Aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie ist es jedoch sinnvoll, aktiv an der Wertschöpfung beteiligte Personen der Berührungsgruppen die Möglichkeit einzuräumen, sie dazu zu ermuntern und in die Lage zu versetzen, Miteigentum zu erwerben und unmittelbar als Eigentümer:innen an der Wertschöpfung und Mitgestaltung des Unternehmens zu partizipieren. Die Einräumung einer Möglichkeit zur Miteigentümerschaft fördert das Engagement und Verantwortungsbewusstsein von Berührungsgruppenmitgliedern für die gesamte Organisation, honoriert Engagement und ermutigt auch Eigentümer*innen, bei strategischen Entscheidungen die legitimen Anliegen der anderen Berührungsgruppen angemessen und gleichwürdig einfließen zu lassen. Zugleich erhöht Miteigentümerschaft verschiedener Berührungsgruppen die Wahrscheinlichkeit einer gleichwürdigen Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven auf die Organisation. Eine solche gemeinschaftsbasierte Eigentümerschaft steigert zugleich die Anforderungen, um effiziente Entscheidungen bei diversen Interessenlagen zu treffen. Auch dafür sollte eine Organisation zielführende Strukturen, passende Entscheidungsprozeduren und eine unterstützende Kultur schaffen und die nötigen Zeitressourcen einplanen." |
| Change ID | CH-M5.2-381 |
| Entry | neu |
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11.07.2026, 18:57