Änderungmeldungen der Matrix 5.2

Der Zeitraum, um Feedbacks zur Betaphase der Version 5.2 (V0.84/0.85) abzugeben, endete am 30. Juni 2026.
Sie können weiterhin Meldungen abgeben, diese werden zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

  1. Öffnen des Audit-Tools: https://audit.econgood.org/und anmelden (Login) ➡ Anfrage ➡ Klicken auf “Changemanagement Einträge zur Version Matrix 5.2 V0.8x) direkter Link:Änderungsmeldung
  2. Bitte überprüfen Sie in der Tabelle, ob der Vorschlag schon eingebracht wurde. Dies kann passieren vor allem, wenn es sich um objektive Fehler handelt wie falsche Formel, Orthographiefehler oder so.
    Falls nicht, bitte auf den Link “Neue Changemeldung erfassen” klicken (oben links über der Tabelle)
  3. Bitte das Formular ausfüllen:
    – Mit * markierte Felder sind Pflicht.
    – Je präziser der Verbesserungsvorschlag eingeordnet werden kann, desto einfacher und schneller kann das MDT den Punkt bearbeiten.
    – Einige Felder enthalten eine Drop-down-Liste zum Einfachen ausfüllen.
    – Dann kommen Textfelder in denen das Anliegen detailliert werden kann. Bitte achten Sie darauf das Problem genau zu beschreiben, was verbessert werden kann/soll/muss/darf und bringen Sie bitte auch einen Verbesserungsvorschlag ein.
  4. Unten links den Knopf “Senden” drücken. Das MDT erhält die Rückmeldung und wird sie bearbeiten. Sie werden per Email benachrichtigt wenn die Änderung übernommen wurde oder wir treten in Kontakt falls es Nachfragen gibt.
Die jüngsten 10 Einträge

Status des Eintrags: 305358, CH-M5.2-356, JiraID:

Wer (Email, Verfasser der Änderungsanforderung)claudia.schleicher@econgood.org
Wann (Datum der Änderungsanforderung)4. Juli 2026
Welche Änderung möchten Sie einbringen?Arbeitsbuchtexte
ThemenabschnittM5.2 Full Balance: INT2.B
ausgewähltes ThemaINT2.B
Nachschlagen Matrix dyn(ID)261758
Kurzbeschreibung des ProblemsEs fehlt in der Definition eine Beschreibung, woran sich festmacht, wer ein Eigentümer und wer ein Finanzpartner ist. Der Unterschied liegt darin, ob Eigen- oder Fremdkapital eingebracht wurde, was das gesamte Verhältnis zur Organisation prägt. Eine saubere Abgrenzung bzw. Definition schafft daher viel Klarheit und zeigt auch, dass die GWÖ und ihre Berater*innen auch klassische BWL können, was Bilanzen und Jahresabschlüsse angeht. 🙂
Ich würde auch gerne endlich einmal die Abgrenzung zwischen Finanzpartner:innen als Fremdkapitalgebende von denjenigen Finanzdienstleister:innen vornehmen, die NICHT Fremdkapital einbringen und daher auch nicht in die Berührungsgruppe B, sondern in die Berührungsgruppe A gehören.
konkreter Vorschlag, wie es nach der Änderung aussehen könnte.Ergänzung eines ersten Paragraphen in diesem Abschnitt, wie z.B. (angelehnt an Quelle: https://www.derdualstudent.de/unterschied-eigenkapital-fremdkapital.html)
"Eigentümer:innen sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die Eigenkapital in eine Organisation eingebracht haben und daher in einem Beteiligungsverhältnis zur Organisation stehen. Einlagen erfolgen grundsätzlich zeitlich unbefristet, können teilweise aber zeitnah gekündigt werden. Eigentümer:innen haften je nach Rechtsform entweder mit ihrem gesamten Privatvermögen, mindestens jedoch mit ihren Einlagen. Im Gegenzug werden Eigentümer:innen anteilig am Gewinn und Verlust beteiligt und können Entnahmen oder weitere Einlagen tätigen. Sie sind grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt. Typischerweise sind Eigentümer:innen aufgrund der persönlichen Verbundenheit am Erhalt und einer positiven Entwicklung des Unternehmens interessiert.

Finanzpartner:innen sind hingegen diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die Fremdkapital in eine Organisation eingebracht haben. Die Organisation steht daher in einem schuldrechtlichen Verhältnis zu ihren Finanzpartner*innen. Als Fremdkapitalgeber haften sie nicht und haben z.B. im Insolvenzfall Ansprüche gegen die Organisation. Als Entgelt für die Bereitstellung des Fremdkapitals erhalten sie Zinsen, die von der Organisation als Aufwand ertrags- und steuermindernd geltend gemacht werden können. Grundsätzlich haben sie keine Mitbestimmungsrechte in der Organisatoin; bei substanziellen Fremdkapitalsummen können jedoch schon bei der Vergabeprüfung und darüber hinaus mitbestimmungsähnliche Rechte ausgeübt werden mit der Maßgabe, Finanzrisiken zu minimieren. Typischerweise ist Fremdkapital befristet. Das primäre Augenmerk von Finanzpartner:innen liegt daher auf der Sicherung der Rückzahlung und Rendite ihres Kapitals.

Abzugrenzen von Finanzpartnern:innen sind solche Finanzdienstleister:innen, die ausschließlich finanzielle Dienstleistungen für die Organisation erbringen wie z.B. die Kontenführung oder Versicherungsleistungen, aber selbst kein Fremdkapital bereitstellen. Diese sind zur Berührungsgruppe A zu zählen. Über Finanzinstitute, die sowohl Finanzdienstleistungen wie z.B. Kontoführung erbringen, als auch Fremdkapital wie z.B. in Gestalt eines Darlehens zur Verfügung stellen, sollten hingegen in der Berührungsgruppe B berichtet werden."
Change IDCH-M5.2-356
Eintragneu

Tabulator Bearbeitung ermöglichen.
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11.07.2026, 18:57