Änderungmeldungen der Matrix 5.2
- Öffnen des Audit-Tools: https://audit.econgood.org/und anmelden (Login) ➡ Anfrage ➡ Klicken auf “Changemanagement Einträge zur Version Matrix 5.2 V0.8) direkter Link:Änderungsmeldung
- Bitte überprüfen Sie in der Tabelle, ob der Vorschlag schon eingebracht wurde. Dies kann passieren vor allem, wenn es sich um objektive Fehler handelt wie falsche Formel, Orthographiefehler oder so.
Falls nicht, bitte auf den Link “Neue Changemeldung erfassen” klicken (oben links über der Tabelle) - Bitte das Formular ausfüllen:
– Mit * markierte Felder sind Pflicht.
– Je präziser der Verbesserungsvorschlag eingeordnet werden kann, desto einfacher und schneller kann das MDT den Punkt bearbeiten.
– Einige Felder enthalten eine Drop-down-Liste zum Einfachen ausfüllen.
– Dann kommen Textfelder in denen das Anliegen detailliert werden kann. Bitte achten Sie darauf das Problem genau zu beschreiben, was verbessert werden kann/soll/muss/darf und bringen Sie bitte auch einen Verbesserungsvorschlag ein. - Unten links den Knopf “Senden” drücken. Das MDT erhält die Rückmeldung und wird sie bearbeiten. Sie werden per Email benachrichtigt wenn die Änderung übernommen wurde oder wir treten in Kontakt falls es Nachfragen gibt.
Die jüngsten 10 Einträge
Status des Eintrags: 302849, CH-M5.2-62, JiraID:
| Wer (Email, Verfasser der Änderungsanforderung) | claudia.schleicher@econgood.org |
|---|---|
| Wann (Datum der Änderungsanforderung) | 13. April 2026 |
| Welche Änderung möchten Sie einbringen? | Arbeitsbuchtexte |
| Themenabschnitt | M5.2 Full Balance: INT2.B |
| ausgewähltes Thema | INT2.B |
| Nachschlagen Matrix dyn(ID) | 261758 |
| Kurzbeschreibung des Problems | Es ist unklar, ob Finanzdienstleister*innen zu den Lieferant*innen oder zu den Finanzpartner*innen gehören bzw. wie die Abgrenzung definiert ist. Es wäre hilfreich, wenn dazu eine Leitlinie hier formuliert wird! |
| konkreter Vorschlag, wie es nach der Änderung aussehen könnte. | Ich stelle mir eine Leitlinie vor, die sich daran orientiert, dass diejenigen Finanzdienstleister*innen zu B gehören, a) deren Finanzdienstleistung maßgeblich die Aktivitäten der Organisation überhaupt erst ermöglicht (z.B. ein substanzieller Finanzierungskredit) und b) die aufgrund des Volumens der Dienstleistung ein berechtigtes und legitimes Selbstschutz-Interesse daran haben, an wesentlichen und richtungsweisenden Entscheidungen des Unternehmens beteiligt zu werden (z.B. ob eine Liquidation eröffnet wird). Ich könnte aber auch damit leben, dass wir ein für alle Mal sagen, welche Arten von Finanzpartner:innen eher zu A gehören und welche zu B. Oder dass wir wenigstens klar hinschreiben, dass die Zuordnung nicht immer leicht ist und dass die Organisation dies selbst zweckmäßig entscheiden möge. |
| Change ID | CH-M5.2-62 |
| Eintrag | neu |
Tabulator Bearbeitung ermöglichen.
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01.05.2026, 06:57