Änderungmeldungen der Matrix 5.2
Der Zeitraum, um Feedbacks zur Betaphase der Version 5.2 (V0.84/0.85) abzugeben, endete am 30. Juni 2026.
Sie können weiterhin Meldungen abgeben, diese werden zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.
- Öffnen des Audit-Tools: https://audit.econgood.org/und anmelden (Login) ➡ Anfrage ➡ Klicken auf “Changemanagement Einträge zur Version Matrix 5.2 V0.8x) direkter Link:Änderungsmeldung
- Bitte überprüfen Sie in der Tabelle, ob der Vorschlag schon eingebracht wurde. Dies kann passieren vor allem, wenn es sich um objektive Fehler handelt wie falsche Formel, Orthographiefehler oder so.
Falls nicht, bitte auf den Link “Neue Changemeldung erfassen” klicken (oben links über der Tabelle) - Bitte das Formular ausfüllen:
– Mit * markierte Felder sind Pflicht.
– Je präziser der Verbesserungsvorschlag eingeordnet werden kann, desto einfacher und schneller kann das MDT den Punkt bearbeiten.
– Einige Felder enthalten eine Drop-down-Liste zum Einfachen ausfüllen.
– Dann kommen Textfelder in denen das Anliegen detailliert werden kann. Bitte achten Sie darauf das Problem genau zu beschreiben, was verbessert werden kann/soll/muss/darf und bringen Sie bitte auch einen Verbesserungsvorschlag ein. - Unten links den Knopf “Senden” drücken. Das MDT erhält die Rückmeldung und wird sie bearbeiten. Sie werden per Email benachrichtigt wenn die Änderung übernommen wurde oder wir treten in Kontakt falls es Nachfragen gibt.
Die jüngsten 10 Einträge
Status des Eintrags: 305390, CH-M5.2-384, JiraID:
| Wer (Email, Verfasser der Änderungsanforderung) | claudia.schleicher@econgood.org |
|---|---|
| Wann (Datum der Änderungsanforderung) | 5. Juli 2026 |
| Welche Änderung möchten Sie einbringen? | Text einer Bewertungsstufe |
| Themenabschnitt | M5.2 Full Balance: B4.2 |
| ausgewähltes Thema | B4.2 |
| Nachschlagen Matrix dyn(ID) | 261758 |
| BS Matrix | M5.2V |
| HB BS-Thema | B4.2 |
| Kurzbeschreibung des Problems | Die Reihenfolge der Bewertungssstufen ist durcheinander: "Fortgeschritten: Eine erste Erweiterung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die es Personen einer Berührungsgruppen ermöglicht, regelmäßig an Entscheidungen teilzunehmen sowie Verantwortung und Nutzen des Eigentums zu teilen, hat in Form eines Pilotprojekts stattgefunden. Die neuen Eigentümer:innen erhalten eine angemessene Schulung für ihre Rolle. Zudem wird die geeignetste Rechtsform für eine weitere Ausweitung der Miteigentümerschaft von Berührungsgruppen geprüft, einschließlich weniger offensichtlicher Berührungsgruppen. Erste Schritte: Die Organisation prüft Optionen für gemeinwohlorientierte Eigentumsstrukturen anhand von Fallbeispielen anderer Organisationen oder durch spezifische Schulungen. Es wird ein konkretes Konzept entwickelt, wie Personen einer Berührungsgruppen in das Eigentum eingebunden werden können, einschließlich einer geeigneten Rechtsform. Der verfolgte Ansatz basiert auf den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie. Basislinie: Konventionelle Eigentumsstruktur entsprechend der Rechtsform der Organisation. Vorbildlich: Alle Eigentümer:innen gehören Berührungsgruppen an, die direkt oder indirekt von der Organisation betroffen sind oder aktiv an ihrer Gestaltung mitwirken. Die Mehrheit der Anteile und/oder Stimmrechte liegt bei Personen, die in der Organisation aktiv tätig sind. Gleichzeitig sind Stimmrechte vertraglich begrenzt, sodass keine einzelne Person oder spezifische Interessengruppe die Organisation kontrollieren kann. Die Rechtsform oder Satzung der Organisation stellt sicher, dass der Purpose nicht leicht verändert werden kann (z. B. im Falle einer Übernahme) und dass die angesammelte Wertschöpfung nicht entzogen werden kann (sogenannter „Asset Lock“). Erfahren: Die Übertragung von Eigentumsrechten an relevante Personen einer Berührungsgruppe im Rahmen der bestehenden Rechtsform wird aktiv vorangetrieben. Neue Eigentümer:innen erhalten umfassende Schulungen für ihre Rolle. Wo rechtlich zulässig, wird angestrebt, eine Rechtsform zu etablieren, die eine weitere Ausweitung des Eigentümerkreises ermöglicht und zugleich eine Kontrolle durch eine einzelne Berührungsgruppen verhindert. Die Rechtsform oder Satzung der Organisation stellt sicher, dass Eigentümer:innen bzw. Entscheidungsträger:innen die Interessen der Organisation über ihre persönlichen Interessen oder finanziellen Gewinne stellen." |
| konkreter Vorschlag, wie es nach der Änderung aussehen könnte. | richtig sortiert! |
| Change ID | CH-M5.2-384 |
| Eintrag | neu |
Tabulator Bearbeitung ermöglichen.
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11.07.2026, 17:57